Der Energieausweis
Der Energieausweis dient der übersichtlichen Darstellung und Bewertung aller energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Entwickelt wurde das Konzept durch die Deutsche-Energie-Agentur (dena) – mittlerweile ist der Energieausweis mitsamt seiner Regelungen fester Bestandteil der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Er basiert auf objektiven, normierten Kriterien, um die Energieeffizienz verschiedener Gebäude einfacher vergleichen zu können. Seit 2008 ist der Ausweis beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien Pflicht für den Eigentümer.
Der Energieausweis kann grundsätzlich durch zwei unterschiedliche Verfahren ausgestellt werden:
Variante 1 – Energieverbrauch
Liegen Erfahrungswerte bezüglich des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre vor, so können diese Werte als Grundlage für die Berechnungen verwendet werden.
Variante 2 – Energiebedarf
Liegen keine bisherigen Werte vor, so muss der Energieverbrauch kalkuliert werden. Hier werden vor allem Parameter wie die Bauform, Heizung, die Dämmung sowie das Alter des Gebäudes berücksichtigt.
Welche Variante kommt wann zum Einsatz?
Wohngebäude, die die folgenden Kriterien erfüllen, benötigen einen Energieausweis, der nach Variante 2 (Bedarfsausweis) berechnet wurde:
- Der Bauantrag des Gebäudes wurde vor dem 1. November 1977 gestellt.
- Es existieren maximal vier Wohneinheiten.
Eine Ausnahmeregelung greift dann, wenn das Haus schon bei der Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 genügt oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurde. In diesem Fall reicht ein Energieausweis der Variante 1 (Verbrauchsausweis).